Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Baliet Consulting GmbH, Bahnhofstr. 29, 54344 Kenn gegenüber Unternehmern, Kaufleuten und Freiberuflern.

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von BALIET CONSULTING GMBH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die BALIET CONSULTING GMBH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn BALIET CONSULTING GMBH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn BALIET CONSULTING GMBH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen und Bedingungen

(1) BALIET CONSULTING GMBH erbringt onlinebasiert individuelle Coaching- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmer und Geschäftsführer, insbesondere in den Bereichen Mitarbeiterführung, Prozessoptimierung, Effizienzsteigerung und Digitalisierung.

(2) Baliet Consulting GmbH schuldet dem Kunden über die Erbringung der gebuchten Dienstleistungen hinaus keinen Erfolg, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen oder Kennzahlen.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von BALIET CONSULTING GMBH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch BALIET CONSULTING GMBH, bleibt der Vergütungsanspruch von BALIET CONSULTING GMBH unberührt.

(4) In Bezug auf die von BALIET CONSULTING GMBH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht BALIET CONSULTING GMBH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) BALIET CONSULTING GMBH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(6) Sofern sogenannte „Calls“ (Videotelefonate) Gegenstand der vereinbarten Leistungen sind, erfolgt deren Terminvergabe stets verbindlich. Bei Nichtteilnahme an vereinbarten Terminen besteht kein Anspruch des Kunden auf Nachholung oder Verlegung des Termins, es sei denn die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von Baliet Consulting GmbH.

(7) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Leistungen von Baliet Consulting GmbH stets zu gewährleisten (zB hinreichende Internetverbindung, video- und audiofähiger Computer, Video-Client, etc).

(8) Sollten Vor-Ort-Termine beim Kunden erforderlich werden, sind diese nicht vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nicht Vertragsbestandteil und entsprechend separat zu vergüten.

(9) Baliet Consulting GmbH ist berechtigte, vereinbarte Supportdienstleistungen auch über Messenger-Apps (zB WhatsApp) zu erbringen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen BALIET CONSULTING GMBH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von BALIET CONSULTING GMBH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von BALIET CONSULTING GMBH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von BALIET CONSULTING GMBH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von BALIET CONSULTING GMBH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von BALIET CONSULTING GMBH ist anders lautend. Eine BALIET CONSULTING GMBH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde BALIET CONSULTING GMBH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von BALIET CONSULTING GMBH überlassen.

(4) BALIET CONSULTING GMBH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an BALIET CONSULTING GMBH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag zwischen BALIET CONSULTING GMBH und dem Kunden hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Frei Kündigungsrechte vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch BALIET CONSULTING GMBH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei BALIET CONSULTING GMBH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei BALIET CONSULTING GMBH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält BALIET CONSULTING GMBH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber BALIET CONSULTING GMBH in Verzug, ist BALIET CONSULTING GMBH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. BALIET CONSULTING GMBH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung

(1) BALIET CONSULTING GMBH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. BALIET CONSULTING GMBH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass BALIET CONSULTING GMBH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird BALIET CONSULTING GMBH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist BALIET CONSULTING GMBH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von BALIET CONSULTING GMBH unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber BALIET CONSULTING GMBH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass BALIET CONSULTING GMBH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt BALIET CONSULTING GMBH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von BALIET CONSULTING GMBH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien.

(2) Absatz 1 und 2 gelte4 ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die BALIET CONSULTING GMBH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 und 2 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an BALIET CONSULTING GMBH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der BALIET CONSULTING GMBH anderweitig eingeräumt.

§ 12 Haftung

(1) BALIET CONSULTING GMBH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BALIET CONSULTING GMBH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet BALIET CONSULTING GMBH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von BALIET CONSULTING GMBH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von BALIET CONSULTING GMBH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von BALIET CONSULTING GMBH (derzeit Kenn)

 

AGB Stand: 25.01.2021 © Vervielfältigung verboten